Ortsfeste Regalanlagen sind nach DIN EN 15635 in Abständen von höchstens zwölf Monaten durch eine befähigte Person zu prüfen. Wir kontrollieren Ihre Anlage auf Beschädigungen, Standsicherheit und normgerechten Aufbau und übergeben ein Protokoll, das Sie der Berufsgenossenschaft vorlegen können.
Wir gehen jede Regalzeile ab und bewerten Ständer, Traversen, Sicherungsstifte, Verstrebungen, Bodenbefestigung, Anfahrschutz und Belastungsschilder. Jeder Mangel wird eingemessen, fotografiert und nach dem Ampelschema eingestuft. Sie erhalten ein Protokoll mit klarer Empfehlung, was wann zu tun ist.
Jeder Befund wird nach dem Ampelschema der DIN EN 15635 eingestuft. Daraus ergibt sich, wie schnell gehandelt werden muss.
Unser Sitz ist in Langen (Hessen), zwischen Frankfurt und Darmstadt. Von dort sind wir im gesamten Rhein-Main-Gebiet unterwegs, für größere Aufträge auch bundesweit.
Zwei Ebenen: die externe Experteninspektion durch eine befähigte Person in Abständen von höchstens zwölf Monaten, und dazwischen interne Sichtkontrollen durch geschultes Betriebspersonal. Deren Intervall legt die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers fest, in der Praxis wöchentlich bis alle zwei Wochen. Maßgeblich ist im Einzelfall die aktuelle Fassung der DIN EN 15635 zusammen mit der DGUV Information 208-061.
Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, deren Anforderungen die TRBS 1203 beschreibt: entsprechende Ausbildung, Kenntnis der Norm und Erfahrung mit Regalanlagen. Die Verantwortung dafür, dass geprüft wird, bleibt beim Betreiber.
Ein rot bewertetes Feld muss sofort entlastet und gesperrt werden und darf erst nach der Instandsetzung wieder belegt werden. Wir sagen Ihnen vor Ort, welche Felder betroffen sind.